Mon - Sam 9.00 - 19.00. Uhr
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Unser Fachwissen kommt Ihnen zugute
Arbeitserlaubnis für Ausländer - Beschäftigungserlaubnis | Erwerbstätigkeit |
Wir erläurtern Ihnen, welche Voraussetzungen für den Erwerb von Aufenthaltstiteln (Blaue Karte, Berufsanerkennung, Arbeitsvisa) und die Familienzuführung erfüllt sein müssen, und übernehmen für Sie gerne sowohl die Beantragung als auch die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen.
Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist zum Zweck einer Beschäftigung oder für ein Studium bzw. Ausbildung möglich. Für diese Aufenthaltszwecke ist es in der Regel erforderlich, zunächst ein nationales Visum zu erhalten, bevor die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt wird. Allerdings gibt es hiervon in bestimmten Fällen Ausnahmen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bzw. das entsprechende nationale Visum kann nur für bestimmte Berufsgruppen erteilt werden. Eine der Erteilungsvoraussetzungen ist, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Darüber hinaus ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese kann die Bundesagentur für Arbeit nach den Vorschriften der Beschäftigungsverordnung mit oder ohne Vorrangprüfung erteilen. Die Beschäftigungsverordnung regelt aber auch die Ausnahmen von dem Zustimmungserfordernis.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis und holen für Sie sämtliche behördlichen Genehmigungen ein, damit Ihnen ein Arbeitsvisum erteilt werden kann. Tun Sie das Richtige und holen Sie sich einen Rat von uns. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung in Deutschland beantragen
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, wie ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragt werden kann. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland und holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie ein.
Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.
Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland und holen sämtliche Genehmigungen für Sie ein. Für weitere Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Das Arbeitsvisum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland wird für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen kürzeren Zeitraum erteilt. Haben Sie Fragen im rechtlichen Bereich? Rufen Sie uns an.
Erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Wenn Sie Fachkräfte oder Mitarbeiter aus dem Ausland (visumpflichtig) einstellen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei den Behördengängen für Ihre ausländische Fachkraft und holen sämtliche Genehmigungen ein.
Wir helfen Ihnen gerne beim Anerkennungs- und Prüfungsverfahren im Rahmen der Anerkennung Ihres Berufes in Deutschland. Weiterhin nehmen wir Kontakt auf mit der zuständigen Auslandsvertretung für Deutschland und helfen Ihnen bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Heimatland.
Rekrutierung ausländischer Fachkräfte mit uns
Arbeitsvisum beantragen für Ausländer
Sie benötigen ein Arbeitsvisum für Deutschland? Wir helfen Ihnen gerne.
Pflegefachkräfte aus dem Ausland - Anerkennung in Deutschland
Sie sind Arbeitgeber? Dann nutzen auch Sie die Chance und locken Sie vereinfacht Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten-Arbeitnehmer) nach Deutschland. Für qualifizierte Fachkräfte haben sich durch das neue Fachkräfte Einwanderungsgesetz die Einreise nach Deutschland vereinfacht, damit nicht EU Bürger leichter als Fachkräfte nach Deutschland kommen können. Die Kernaufgabe von DIH Almanya Danismanlik liegt darin, Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte im Handwerk, sowie medizinische Fach- und Pflegekräfte aus der Türkei mit Einrichtungen in Deutschland zusammenzubringen und individuell zu betreuen.
Beratung für die zügige Einreise von Familienangehörigen, Sicherung des Aufenthaltsstatus, Ermöglichung der Erwerbstätigkeit und Erhalt einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Unterstützen bei der Familienzuführung und Beantragung von Beschäftigungsvisums.
Diese Fragen kann gerne einer unserer Berater in einem weiteren Kontakt mit Ihnen beantworten. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Fachkräfte aus dem Ausland
Sie führen ein Unternehmen und haben bereits seit längerem offene Stellen, für die Sie keine geeigneten Fachkräfte finden? Dann lohnt sich für Sie eventuell der Blick ins Ausland.
Seit in Kraft treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben deutsche Arbeitgeber*innen gemeinsam mit ihrer Fachkraft aus einem Drittstaat die Möglichkeit, mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren den Einreiseprozess zu beschleunigen. Angesichts des Fachkräftemangels in bestimmten Regionen und Branchen in Deutschland, lohnt sich der Blick ins Ausland. Aber was müssen Sie als Arbeitgeber bei der Auslandsrekrutierung beachten?
Die neuen Bestimmungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventeninnen und -Absolventen sowie Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Diese können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, die zu ihrer erworbenen Qualifikation passt.
Welche Visabestimmungen gelten für ausländische Fachkräfte - Wir helfen Ihnen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und beantragen für Sie das Arbeitsvisum für Deutschland