Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Überblick

Brücken bauen für qualifizierte Fachkräfte: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erklärt

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erweiterte Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erweiterte Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Überblick


Definition von Fachkräften:
Fachkräfte sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert. Die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die deutsche Behörde ist für beide Gruppen erforderlich.


Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert:
Die qualifizierte Fachkraft benötigt lediglich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, das mit einer anerkannten Qualifikation einhergeht. Die vorherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfällt, was bedeutet, dass nicht mehr geprüft wird, ob es geeignete Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA bleibt jedoch bestehen.


Erweiterte Beschäftigungsmöglichkeiten:
Fachkräfte können Berufe ausüben, die ihrer erworbenen Qualifikation entsprechen, einschließlich verwandter Berufe. Akademisch ausgebildete Fachkräfte sind nicht auf Berufe beschränkt, die einen Hochschulabschluss erfordern, sondern können auch in qualifizierten Berufen mit nicht-akademischem Hintergrund tätig sein, sofern sie zur Qualifikation passen. Helfer- und Anlernberufe sind ausgeschlossen, es muss sich immer um qualifizierte Beschäftigungen handeln.


Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung:
Die Beschäftigung von Fachkräften mit nicht-akademischer Berufsausbildung ist nicht länger auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung ermöglicht der Aufenthaltstitel die Ausübung qualifizierter Beschäftigungen in allen relevanten Berufen.


Einreise zur Arbeitsplatzsuche:
Auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsuche gestattet. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate, vorausgesetzt, die ausländische Qualifikation wurde anerkannt, der Lebensunterhalt ist gesichert und ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau sind vorhanden. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche möglich.


Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen:
Die Möglichkeiten für den Aufenthalt zur Qualifizierung in Deutschland werden erweitert. Voraussetzung ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die deutsche Behörde, bei der Defizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. Weitere Voraussetzungen sind angemessene Deutschkenntnisse (mindestens A2-Niveau) und die Möglichkeit zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwei Jahre, um Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit erteilt werden.


Pflegefachkräfte aus dem Ausland - Anerkennung in Deutschland

 

Ihr Partner für Arbeitsvisumanträge in Deutschland

Als Arbeitgeber haben Sie jetzt die Gelegenheit, Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten-Arbeitnehmer) einfacher nach Deutschland zu holen. Dank des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde die Einreisequalifikation für qualifizierte Fachkräfte erleichtert, sodass Nicht-EU-Bürger nun einfacher als Fachkräfte nach Deutschland kommen können.


Bei DIH Personaldirektvermittlung ist es unsere Hauptaufgabe, Ärzte, Handwerksfachkräfte sowie medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte aus der Türkei mit Einrichtungen in Deutschland zusammenzubringen und sie individuell zu betreuen.


Warum DIH Personaldirektvermittlung?


Unsere umfassende Erfahrung und Expertise im Bereich der Arbeitsvisa-Beantragung sowie im Matching von Fachkräften mit deutschen Arbeitgebern macht uns zum idealen Partner für Ihre Anliegen. Wir unterstützen Sie durch den gesamten Prozess der Visabeantragung und der Arbeitnehmervermittlung.


Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich neue Chancen für qualifizierte Arbeitskräfte eröffnet, und wir stehen bereit, um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung zu unterstützen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um qualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland zu bringen und Ihr Team zu verstärken.

 

 

 

 

 

Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen

 

Ihr Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zum Arbeitsvisum in Deutschland

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder hier arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie in der Regel ein Arbeitsvisum. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Prozess der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland so reibungslos wie möglich zu gestalten

Benötigen Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Arbeitsvisa sind für Ausländer erforderlich, die länger als 90 Tage in Deutschland verweilen oder hier arbeiten oder studieren möchten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland und kümmern uns um sämtliche behördlichen Genehmigungen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums für Deutschland

Ein Arbeitsvisum für Deutschland wird in der Regel für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit hat, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Vertragsdauer erteilt. Haben Sie Fragen zur rechtlichen Seite? Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Wir beantragen Ihr Arbeitsvisum für Deutschland

Visa müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers beantragt werden. Wenn Sie Fachkräfte oder Mitarbeiter aus dem Ausland (die ein Visum benötigen) einstellen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Schritten und holen sämtliche erforderlichen Genehmigungen ein.

Berufsanerkennung und Arbeitsvisum für Deutschland

Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung Ihres Berufs in Deutschland und dem dazugehörigen Prüfungsverfahren. Darüber hinaus setzen wir uns mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland.

Arbeitsvisum für Deutschland

Ihr Weg zum Arbeitsvisum für Deutschland

Als Experten für Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht für ausländische Fachkräfte stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen zum Aufenthaltsrecht, unterstützen Sie bei der Familienzusammenführung und helfen Ihnen beim Antrag auf ein Beschäftigungsvisum.

  • Wie erhalte ich ein Arbeitsvisum für Deutschland, wenn ich aus einem Drittstaat komme?

  • Wie lange dauert die Anerkennung eines Arbeitsvisums?

  • Wie finde ich heraus, ob mein Beruf anerkannt wird?

  • Wer benötigt ein Arbeitsvisum für Deutschland?

  • Wie lange ist ein Arbeitsvisum in Deutschland gültig?

  • Welche Schritte sind notwendig, um ein Arbeitsvisum als Fachkraft zu erhalten?



Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Wir laden Sie herzlich dazu ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Vermittlung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland

 

Hilfe suchen bei der Job suche in Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland:

Fachkräfte aus dem Ausland für Ihr Unternehmen

Sie sind Unternehmer und haben seit geraumer Zeit offene Stellen, für die Sie einfach keine geeigneten Fachkräfte finden können? In diesem Fall kann es sich für Sie lohnen, den Blick über die Landesgrenzen hinaus schweifen zu lassen.


Seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben deutsche Arbeitgeber gemeinsam mit qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Möglichkeit, den Einreiseprozess durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beschleunigen. Angesichts des Fachkräftemangels in bestimmten Regionen und Branchen in Deutschland kann die Rekrutierung im Ausland eine vielversprechende Option sein. Doch was müssen Sie als Arbeitgeber bei der Auslandsrekrutierung beachten?


Die neuen Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eröffnen verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Als Fachkraft gelten ab sofort einheitlich Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Diese können nun eine Beschäftigung ausüben, die ihrer erworbenen Qualifikation entspricht.


Wenn Sie insbesondere Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen möchten, steht Ihnen DIH Personaldirektvermittlung gerne zur Seite. Weitere Informationen zur Einstellung von Pflegekräften finden Sie in unserer Rubrik "Pflegefachkräfte Rekrutierung aus dem Ausland".


Wir sind an Ihrer Seite: Hilfe bei jedem Schritt des Arbeitsvisum-Antragsprozesses für Deutschland

Professionelle Hilfe bei der Beantragung Ihres Arbeitsvisums für Deutschland – Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.