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Die Blaue Karte EU: Ihr Schlüssel zur beruflichen Exzellenz in Deutschland und Europa.
Wir können Ihnen bei der Beantragung helfen
Die "Blaue Karte EU" ist eine großartige Gelegenheit für hochqualifizierte Fachkräfte, in Europa Fuß zu fassen. Sie wurde eingeführt, um dem erwarteten oder bereits bestehenden Fachkräftemangel in der EU entgegenzuwirken. Die "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel, der ausländischen Fachkräften mit einem akademischen oder gleichwertigen Qualifikationsniveau offensteht. Diese Karte bringt viele Vorteile mit sich: Nach einer bestimmten Zeit können Inhaber eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, visumfreies Reisen im Schengen-Raum ist möglich, und der Familiennachzug ist vereinfacht.
Um eine "Blaue Karte" zu beantragen, müssen Sie entweder bereits einen Ihrem Qualifikationsniveau entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland haben oder ein konkretes Jobangebot vorweisen können. Das Bruttogehalt sollte dabei mindestens 56.800 Euro pro Jahr betragen oder 44.304 Euro in Mangelberufen, in denen dringend Fachpersonal benötigt wird – hierzu zählen beispielsweise Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte.
Für die Beantragung einer "Blauen Karte" ist ein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Abschlüsse müssen in Deutschland anerkannt sein oder zumindest mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anerkennung Ihres Berufs und kümmern uns um alle behördlichen Genehmigungen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um den Weg zur "Blauen Karte EU" zu beginnen und Ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu planen.
Rekrutiereung ausländischer Fachkräfte mit uns
Arbeitsvisum für Deutschland beantragen
Sie benötigen ein Arbeitsvisum für Deutschland? Gerne helfen wir Ihnen.
Berufsanerkennung für ausländische Berufe
Sie möchten in Ihrem erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen
WAS WIR ANBIETEN
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland
Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, bieten wir Ihnen einen umfassenden Service zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Die Blue Card EU ist insbesondere für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige gedacht, die in der EU arbeiten möchten. Sie wurde entwickelt, um dem erwarteten oder bereits bestehenden Fachkräftemangel in verschiedenen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren Antrag auf eine Blue Card EU zu unterstützen.
Wir können Ihnen bei der Beantragung eines Arbeitsvisums nach § 18b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes behilflich sein, indem wir den Antrag bei der zuständigen Arbeitsbehörde, der Agentur für Arbeit, stellen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen behördlichen Schritten, einschließlich der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.
Die Blue Card EU wird in der Regel zunächst für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit hat, gilt die Blue Card EU für die Dauer des Vertrags plus drei Monate. Familienangehörige von Blue Card EU-Inhabern, einschließlich Ehegatten und minderjährige Kinder, erhalten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Beantragung der Blue Card EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde erfolgen. Sobald die Blue Card EU erteilt wurde, können Sie Ihrer Beschäftigung nachgehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Fachkräfte aus dem Ausland - Anerkennung in Deutschland
Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner für die Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland. Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, bietet die Blue Card EU eine attraktive Möglichkeit, hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, auch als Drittstaaten-Arbeitnehmer bezeichnet, nach Deutschland zu bringen.
Die Europäische Blaue Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die qualifizierten Personen mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) den Weg zu umfassenden sozialökonomischen Rechten sowie zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthalts in Europa eröffnet.
In Deutschland ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für bestimmte Berufe von entscheidender Bedeutung. Dieser Prozess ist unerlässlich, wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen und hier beruflich tätig werden möchten. In solchen Fällen müssen Sie die Anerkennung bereits in Ihrem Herkunftsland beantragen.
Gerne stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, um diese Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären und Sie bei Ihrem Anerkennungsprozess zu unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Arbeitserlaubnis beantragen für Pflegefachkräfte
Fachkräfte aus Drittstaaten: Ihre Tür zur beruflichen Zukunft in Deutschland
Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates und haben den Wunsch, in Deutschland als Fachkraft tätig zu werden? In diesem Fall benötigen Sie ein Einreisevisum. Um ein solches Visum zu erhalten, sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung erforderlich. Alternativ kann Ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss als vergleichbar mit einem deutschen Abschluss anerkannt sein. Als Drittstaaten gelten alle Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
Unsere Beratungsangebote: Ihre Schlüssel zum Erfolg
Nutzen Sie unsere umfassenden Beratungsangebote, um den Antrag auf Anerkennung Ihrer Qualifikation zu stellen. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten und schnelle Ergebnisse erzielen. Wir übernehmen den gesamten Prozess des Berufsanerkennungsverfahrens in Deutschland und kümmern uns um alle behördlichen Genehmigungen, die für die Anerkennung Ihres Berufs erforderlich sind. Vereinbaren Sie noch heute einen telefonischen Beratungstermin mit einem unserer Experten, um Ihren Anerkennungsantrag zu besprechen und den Weg zu Ihrer beruflichen Anerkennung in Deutschland zu ebnen.
Beantragen Sie die EU Blue Card in Deutschland für internationale Fachkräfte mit unserem Service. Wir sind Ihr Partner.